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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    Die Anmeldung ist gleichzeitig die Bestätigung Ihrer Buchung und verpflichtet zur vereinbarten Zahlung.

  2. Angebot

    Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Das jeweilige Ferienangebot verliert mit Ablauf der Ferien seine Gültigkeit.

  3. Anmeldung und Zahlung

    Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie direkt nach der Anmeldung - Online oder vor Ort.
    Es ist ebenfalls möglich am 1. Tag der Reitfreizeit zu bezahlen.
    Bei den Ferienprogrammen ist die Zahlung vor Beginn des ersten Tages zu leisten.

    Werden ein- oder mehrere Ferientage nicht in Anspruch genommen, so erfolgt keine Rückerstattung bzw. Vergütung.

    Bei Nichtteilnahme, gleich aus welchen Gründen, werden Bearbeitungs- und Reservierungsgebühren pauschal und pro Kind und pro gebuchter Woche in Höhe von 30,- Euro erhoben.

    Sollte durch höhere Gewalt (z. B. Erkrankung der Pferde und Ponys) das Reiten oder andere Teilbereiche der Reitfreizeit nicht stattfinden können, so werden wir die Reitfreizeit daraufhin abstimmen, Ihrem Kind/Kindern dennoch eine schöne Ferienreitfreizeit zu bereiten. Änderungen vorbehalten.

  4. Kindergeburtstage

    Sollte der Termin bei Krankheit nicht rechtzeitig abgesagt oder verschoben worden sein, müssen wir leider eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro erheben.

  5. Voltigieren

    Sollte ein Kind krank werden oder anderweitig verhindert sein, bekommt es dann einen Gutschein, wenn mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde. Ansonsten verfällt die Einheit.

  6. Kinder bringen und abholen

    Die Kinder werden bei allen Ferienangeboten morgens zwischen 8.30 - 9.30 Uhr gebracht und abends zwischen 16 -17.00 Uhr abgeholt.

  7. Kleidung

    Kleidung wir nicht gestellt: Der Wetterlage entsprechend sollten die Kinder Kleidung zum Wechseln mitbringen. Falls Ihr Kind keine Reitkleidung besitzt, sollte es zum Reiten eng anliegende Hosen ohne klemmende Nähte und knöchelhohe Schuhe oder Gummistiefel tragen. Anstatt einer Reitkappe kann auch ein Fahrradhelm getragen werden. (Bei Kursen, die mit einer Prüfung abschließen, muß ein Reithelm getragen werden).

  8. Mittagessen

    Das tägliche Mittagessen (selbst mitgebrachte Speisen) bei Fereinprogrammen wird in der Gemeinschaft zubereitet. Je nach Absprache wird gekocht oder gegrillt.

  9. Einhaltung der Betriebsordnung

    Auf dem Gelände von Gut Rodeberg ist die Betriebsordnungzu beachten.

    Bei Verstoß oder Nichteinhaltung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.

  10. Einhaltung der Reitordnung

    Es gilt auf dem Gelände von Gut Rodeberg die Reitordnung zu befolgen.

    Bei Verstoß oder Nichteinhaltung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.

  11. Einhaltung der Stallordnung

    Es gilt auf dem Gelände von Gut Rodeberg die Stallordnung einzuhalten.

    Bei Verstoß oder Nichteinhaltung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.

  12. Gefahr oder höhere Gewalt

    Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten behält sich der Betreiber von Gut Rodeberg vor, den Hof bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, zu schließen. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet.

    Eine Benachrichtigung über die Schließung erfolgt, wenn Kontaktdaten wie z.B. eine E-Mailadresse vorliegen

  13. Datenspeicherung

    Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

  14. Gerichtsstand

    Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von "Gut-Rodeberg". Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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